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AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen der ITA Austria Consulting GmbH,

nachfolgend LetMeShip genannt.


Stand August 2015


1. Geltungsbereich


Für alle über die Multi-Carrier-Versandplattform beauftragten und von LetMeShip erbrachten Leistungen gelten die gesetzlichen Regelungen sowie einschlägigen internationalen Abkommen, sofern nicht nachfolgend etwas anderes bestimmt ist.

Bei der Beauftragung von Transportleistungen bedient sich LetMeShip zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen namhafter Transportunternehmen (Unterfrachtführer). Soweit in den von LetMeShip angebotenen Versandarten und den dort angebotenen konkreten Transportleistungen bestimmte Unterfrachtführer als Versandpartner ausgewiesen sind, gelten bei dem Transport durch diese Versandpartner deren Allgemeine Geschäfts- und Versicherungsbedingungen in der jeweils im Zeitpunkt des Auftrags geltenden Fassung neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von LetMeShip. Das Gleiche gilt, soweit LetMeShip in den folgenden Bestimmungen konkret auf die Geschäftsbedingungen der Versandpartner verweist. In diesen Fällen haben die Regelungen, auf die verwiesen wird, Vorrang vor den AGB, wenn und soweit sie von diesen abweichen.


Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind:


Allgemeine Geschäftsbedingungen/ AGB/ Bedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ITA Austria Consulting GmbH


LetMeShip

ITA Austria Consulting GmbH

Versender/ Kunde

Jeder  Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, der Let-MeShip mit der Erbringung von Leistungen auf Grundlage der AGB beauftragt oder der auf dem Frachtbrief als Versender ausgewiesen ist.


Empfänger

Jeder Verbraucher oder Unternehmer im Sinne der §§ 13, 14 BGB der Lieferungen auf Grundlage eines zwischen dem Versender und LetMeShip abgeschlossenen Vertrages auf Grundlage dieser AGB erhält oder als Empfänger im Frachtbrief vermerkt ist.


Sendung/ Sendungen/ Leistung

Die von LetMeShip oder dem von uns beauftragten Transportunternehmen aufgrund eines zwischen Versender und LetMeShip abgeschlossenen Vertrages zu transportierenden Güter (Pakete, Päckchen, Stückgut, u. a.)


Für die Erbringung besonderer Zusatzleistungen, die mit der Transportleistung im Zusammenhang stehen, gelten die für diese Leistungen maßgeblichen Bedingungen und Tarife des jeweiligen Unterfrachtführers. Als besondere Zusatzleistungen gelten insbesondere Versicherungen, Transporte bei Übergrößen, Adresskorrekturen, Ablieferungsnachweise oder sonstige gesondert beauftragte Leistungen sowie Zusatzkosten bei falschen Angaben von Gewichten oder Adressen.


Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von LetMeShip und die einschlägigen besonderen Bedingungen der Unterfrachtführer gelten ausschließlich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern sind nur gültig, wenn LetMeShip sich mit deren Geltung ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt hat. Dem formularmäßigen Hinweis der Vertragspartner auf eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen widerspricht LetMeShip hiermit ausdrücklich.


2. Zugang / Registrierung


Die Nutzung für des entgeltlichen Dienstes setzt eine Registrierung voraus. Der Versender ist verpflichtet, die bei der Anmeldung abgefragten Daten richtig und vollständig mitzuteilen. Der Versender erhält nach der Anmeldung eine Zugangskennung und ein Passwort. Der Versender hat die ihm zugewiesene Zugangskennung sowie das Passwort vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren.

3. Leistungen von LetMeShip / Vetragsschluss


Der Versender beauftragt LetMeShip mit der Erbringung der von LetMeShip auf der Multi-Carrier-Versandplattform online angebotenen Transportleistungen. LetMeShip erbringt die Transportleistungen als Frachtführer nicht selbst, sondern beauftragt hierzu anerkannte, je nach Versandart national und international tätige Transport-, Kurier- und Expressunternehmen. Der Versender kann bei LetMeShip die Transportkosten für eine bestimmte Sendung bei den mit LetMeShip kooperierenden Unterfrachtführern berechnen lassen, deren Leistungen vergleichen und anschließend die Versendung direkt bei LetMeShip buchen. Die Angebote von LetMeShip sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der angebotenen Transportkapazitäten zu den von LetMeShip ausgewiesenen Preisen. LetMeShip wird mit einer von LetMeShip erteilten Auftragsbestätigung Vertragspartner des Versenders und verpflichtet sich, mit der Durchführung des Transports den vom Versender bezeichneten Unterfrachtführer zu beauftragen, welcher wiederum zur Einschaltung von Subunternehmern berechtigt ist. Beförderungsverträge über die in Ziff. 4 vom Transport ausgeschlossenen Sendungen kommen nicht zustande. Darüber hinaus ist LetMeShip berechtigt, den Transport von Sendungen an natürliche oder juristische Personen und Organisationen abzulehnen, von denen LetMeShip Kenntnis hat, dass diese in Sanktions- und Embargolisten geführt werden oder gegenüber denen ein sonstiges Kooperationsverbot verhängt wurde.

Die von LetMeShip dem Versender angebotenen Möglichkeiten des Transports (Versandarten) sind auf der Multi-Carrier-Versandplattform einsehbar. Das Gleiche gilt für die von LetMeShip bei der Leistungserbringung eingesetzten Unterfrachtführer.

LetMeShip und ihre Unterfrachtführer sind frei in der Wahl von Transportroute, -mittel und -art, auch unter Abweichung von den Angaben im Frachtbrief. Die über LetMeShip ermittelten Sendungslaufzeiten sind in Arbeitstagen (Montag bis Freitag) angegeben und stellen lediglich Richtwerte dar, es sei denn, eine bestimmte Lieferfrist wird ausdrücklich vereinbart. Zulässige Maße und Gewichte, Preise und Services ergeben sich aus dem vom Versender ausgewählten Leistungsumfang und der Versandart. Weisungen, die nach Übergabe einer Sendung vom Versender erteilt werden, müssen nicht befolgt werden. Die §§ 418 Abs. 1 bis Abs. 5 und 419 BGB finden keine Anwendung.

Der Versender hat die Möglichkeit, kostenlos zusätzliche Dienstleistungen wie die Adressbuchfunktion zur vereinfachten Dateneingabe, die Logbuchfunktion zur täglichen Darstellung der in der Vergangenheit abgewickelten Sendungen und die Packstückfunktion zur vereinfachten Dateneingabe wiederkehrender Verpackungs- und Gewichtsgrößen zu nutzen.

4. Vom Transport ausgeschlossene Sendungen


Vorbehaltlich einer mit dem Versender individuell vereinbarten Spezial-Zustellung sind vom Transport folgende Sendungen ausgeschlossen:

  • die unter nationale oder internationale Vorschriften über Gefahrgüter (z.B. die IATA) fallen,
  • die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Verpackung eine Gefahr für Personen, für andere beförderte Sendungen oder sonstige Sachen darstellen können,
  • deren Transport besondere Sicherheitsvorkehrungen oder eine Genehmigung von offizieller Stelle erfordert,
  • deren Versendung, Transport oder Lagerung im Absende-, Bestimmungs- oder einem Transitland verboten ist, gegen ein Aus- oder Einfuhrverbot oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verstößt,
  • verbotene Gegenstände im Sinne der Anlage zu Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt (VO (EG) Nr. 2320/2002).
  • Zahlungsmittel, Telefonkarten und Prepaid-Karten, geldwerte Dokumente oder begebbare Wertpapiere (z.B. Geld, Kreditkarten, Schecks, Sparbücher, Wechsel, Wertpapiere);
  • Gegenstände von außergewöhnlich hohem Wert (z.B. Kunstwerke, Unikate, Antiquitäten, Edelsteine, Edelmetalle, echte Perlen, Briefmarken, Münzen);
  • Kraftfahrzeuge aller Art
  • lebende Tiere und Pflanzen, Tierkadaver, Körperteile oder sterbliche Überreste von Menschen;
  • Betäubungsmittel und Pharmazeutika, Waffen und Explosivstoffe, Lebensmittel und Alkohol, Tiefkühlgut, Tabakwaren;
  • Glas, Porzellan etc. sowie empfindliche Elektronik, gebrauchte und beschädigte Güter;
  • Mobiltelefone; die zwar selbst nur einen geringen Wert besitzen, durch deren Verlust oder Beschädigung aber hohe Folgeschäden entstehen können (z. B. Datenträger mit sensiblen Informationen);
  • Sendungen mit der Frankatur „unfrei“;
  • Sendungen mit einem Warenwert von über 5.000,00 €.

Für vom Transport ausgeschlossene Gegenstände kommt kein wirksamer Frachtvertrag zustande.

Verderbliche oder temperaturempfindliche Güter, die nicht nach den vorstehenden Bestimmungen vom Transport ausgeschlossen sind, werden auf Gefahr des Versenders zum Transport angenommen; eine Spezialhandhabung erfolgt jedoch nicht.

Sendungen, für die eine Zollerklärung erforderlich ist, sind vom Dokumentenversand ausgeschlossen. Für diese muss der Warenversand gewählt werden.


LetMeShip ist nicht verpflichtet, eine Sendung daraufhin zu überprüfen, ob diese vom Transport ausgeschlossene Gegenstände bzw. verderbliche oder temperaturempfindliche Güter enthält oder eine Zollerklärung benötigt. Auch für den Fall, dass der Absender die Sendung mit einem entsprechenden Hinweis auf einen vom Transport ausgeschlossenen Gegenstand, verderbliche bzw. temperaturanfällig Güter oder die eine Zollerklärung erfordernde Sendung versieht, kann er keine Rechte gegen LetMeShip geltend machen.

5. Pflichten des Versenders


Abholung/Bereithaltung

Der Versender ist verpflichtet, zur vertraglich vereinbarten oder von LetMeShip avisierten Abholzeit selbst oder durch Dritte die Sendung versandfertig bereitzuhalten und an einem leicht zugänglichen Ort zu übergeben. Die Sendung muss insbesondere nach Anzahl, Gewicht und Abmessung in verpacktem Zustand den gegenüber LetMeShip gemachten Angaben entsprechen und darf kein vom Transport ausgeschlossener Gegen-stand im Sinne von Ziffer 4 sein. Bei Abweichungen ist der Versender LetMeShip zur Zahlung eventuell entstehen-der Mehrkosten verpflichtet. Der Versender wird die Sendungen so verpacken, dass sie vor Verlust oder Beschädi-gungen geschützt sind und dass auch an Sendungen Dritter beim Transport keine Schäden entstehen. Die §§ 410, 411 HGB sind zu beachten.


Ausfüllen des Frachtbriefes

Der Versender erhält entweder einen ausgefüllten Frachtbrief als PDF-Datei nach Erhalt der Auftragsbestätigung oder durch den Unterfrachtführer bei Abholung der Sendung. Im letzteren Fall hat der Ver-sender den Frachtbrief auszufüllen und zu unterschreiben. Die Angaben im Frachtbrief müssen dabei mit den ge-genüber LetMeShip elektronisch gemachten Angaben unbedingt übereinstimmen, damit der Frachtauftrag ord-nungsgemäß durchgeführt werden kann. Bei Abweichungen sind die gegenüber LetMeShip elektronisch gemach-ten Angaben maßgeblich. Aus Abweichungen resultierende Mehrkosten trägt der Versender. In jedem Falle ist der Versender verpflichtet, in das Feld "Kundennummer" die Kundennummer von LetMeShip einzutragen.


Anschrift

Die Anschrift des Empfängers ist in Übereinstimmung mit der üblichen Schreibweise im Bestimmungs-land, im Transportauftrag, auf dem Frachtbrief und der Sendung anzugeben; Sendungen, für die nur ein Postfach, eine Paketstation oder ähnliches Depot angegeben ist, werden nicht befördert.


Verpackung/Kennzeichnung

Der Versender ist verpflichtet, die Sendung in einer geschlossenen und stabilen Ver-packung zu übergeben, die für den konkreten Inhalt und den vereinbarten Transport geeignet ist, und die, wenn der Versender nicht Verbraucher ist, den geltenden Verpackungsvorschriften sowie der allgemeinen Handelsübung entspricht. Die Sendung muss vom Versender ordnungsgemäß und eindeutig gekennzeichnet werden (Hinweise auf davon ausgehende Gefahren, Zerbrechlichkeit, Schadensgeneigtheit etc.). Soweit erforderlich, hat der Absender auf der Sendung ausreichend und richtig ausgefüllte Aufkleber, auch mit der Adresse des Empfängers, deutlich sichtbar aufzubringen. Die Sendungen sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Identifikation des Absenders und Empfängers gegeben ist.
Der Versender verpflichtet sich, LetMeShip und ihre Unterfrachtführer über alle besonderen, nicht offensichtlichen Eigenschaften der Sendung in Kenntnis zu setzen, die geeignet sind, erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der Dienstleistung zu haben.


Zollformalitäten

Der Versender ermächtigt den von LetMeShip beauftragten Unterfrachtführer zur Durchführung der Zollformalitäten. Der Versender hat dem Frachtbrief alle im Einzelfall benötigten Dokumente und Informationen beizufügen und garantiert, dass er alle geltenden Zollvorschriften eingehalten hat. LetMeShip und ihre Unterfracht-führer sind nicht verpflichtet, die Angaben des Versenders auf ihre Richtigkeit zu überprüfen; sie haften unter keinen Umständen für ein Handeln oder Unterlassen des Versenders oder der Zollbehörden.

6. Nichtannahme und Aussetzung des Transportes


LetMeShip behält sich und ihren Unterfrachtführern das Recht vor, Sendungen, die vom Transport ausgeschlossen, nicht zum Transport geeignet, nicht ausreichend für den Transport bezeichnet / verpackt sind oder nicht mit den er-forderlichen Dokumenten ausgestattet sind, vom Transport auszuschließen, ihren Transport einzustellen und/oder diese an amtliche Stellen herauszugeben. Dies gilt auch für Sendungen, deren Inhalt oder Verpackung die Sicher-heit von Personen oder Transportmitteln gefährdet oder andere Transportgüter beschädigen könnte.


Werden LetMeShip oder ihren Unterfrachtführern Sendungen übergeben, die gemäß Ziffer 4 vom Transport ausgeschlossen sind, so erfolgt der Transport mangels eines wirksamen Frachtvertrages auf alleiniges Risiko des Versenders. Insbesondere gibt LetMeShip die allgemeine Sicherheitserklärung gem. VO (EG) Nr. 2320/2002 Anhang 6.4 hinsichtlich der Unbedenklichkeit des Transportguts gegenüber Luftfrachtbeförderungsunternehmen oder Reglementierten Beauftragten ausschließlich auf Basis der vom Versender abgegebenen Auskunft ab.

Das gleiche gilt, wenn der Versender seine Pflichten gemäß Ziffer 6 verletzt hat.

Der Versender hat den aus Verstößen entstehenden Schaden zu ersetzen und stellt LetMeShip und ihre Unterfrachtführer von jeder diesbezüglichen Haftpflicht gegenüber Dritten frei.

Der Versender steht dafür ein dafür, dass er zur Aufgabe der Sendung berechtigt ist.


7. Inspektions- und Korrekturrecht


LetMeShip, ihre Unterfrachtführer, Reglementierte Beauftragte im Sinne der VO (EG) Nr. 2320/2002 und jede staat-liche Behörde, insbesondere die Zollbehörden, sind ermächtigt, aber nicht verpflichtet, die übergebenen Sendun-gen zu öffnen und zu untersuchen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht oder Gefahr im Verzug ist. Let-MeShip behält sich das Recht vor, festgestellte Gewichts- oder Volumenabweichungen im Frachtbrief zu korrigieren. Die alleinige Haftung des Versenders für die Richtigkeit seiner Erklärungen bleibt unberührt.

8. Zustellung


Die Ablieferung der Sendung erfolgt mit befreiender Wirkung für LetMeShip an jede im Geschäft oder Haushalt des Empfängers an der im Auftrag angegebenen Empfangsadresse anwesende Person, bei der keine begründeten Zweifel an deren Empfangsberechtigung bestehen. Sendungen an Empfänger in Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Krankenhäuser) können an eine von der Leitung der Einrichtung mit dem Empfang von Sendungen beauftragte Person/Stelle zugestellt werden.

Die ordnungsgemäße Zustellung kann auch mit der digitalisierten Unterschrift des Empfängers und deren Repro-duktion nachgewiesen werden. Diese Unterschrift soll die gleiche Gültigkeit wie eine herkömmliche Unterschrift auf Papier haben.

Ist die Ablieferung der Sendung aus nicht von LetMeShip zu vertretenden Gründen nicht möglich, so gilt die Sendung als unzustellbar. Unzustellbare Sendungen werden auf Kosten des Versenders an ihn zurückbefördert. Rück-beförderungen in das Ausland erfolgen nicht. Kann eine unzustellbare Sendung nicht an den Versender zurückge-geben werden, ist LetMeShip zur Öffnung berechtigt. Nimmt der Versender die Rücksendung nicht an oder ist eine Rückgabe der Sendung aus anderen Gründen nicht möglich, kann LetMeShip die Sendung verwerten, vernichten oder veräußern. Der Versender hat alle mit der Rücksendung, Entsorgung oder durch mehrere Anlieferungsversu-che entstehende Kosten zu tragen.

Grundsätzlich werden Samstags-, Sonntags- sowie Feiertagsabholungen und -zustellungen nicht angeboten. Auf besonderen Wunsch des Versenders und ohne dass ein Anspruch darauf besteht, können diese Abholungen und Zustellungen gegen Aufpreis durchgeführt werden.
Eine Zustellung per Nachnahme ist ausgeschlossen.


9. Preise / Zahlungsbedingungen / Zusatzleistungen und -kosten


Grundlage für die von LetMeShip berechneten und genannten Transportpreise sind die Angaben des Versenders. Bei festgestellter Unrichtigkeit kann der endgültig zu zahlende Preis hiervon abweichen. Der anzuwendende Tarif ergibt sich dabei aus der am Buchungstag gültigen Preisliste des jeweils vom Versender bezeichneten Unterfrachtführers. Mangelnde Verfügbarkeit von Transportkapazitäten des beauftragten Transportunternehmens kann zu Preisänderungen führen. Durch unrichtige Angaben des Versenders entstandener Mehraufwand ist vom Versender zu tragen. Der Versender stellt LetMeShip von Ansprüchen der Unterfrachtführer wegen des entstandenen Mehraufwandes frei.


In den Preisen nicht enthalten sind hoheitliche Gebühren, Zölle, Steuern und andere Abgaben. Der Versender hat LetMeShip darüber hinaus sämtliche Kosten zu erstatten, die aus Anlass der Beförderung der Sendung in seinem Interesse entstehen oder verauslagt werden. Dies gilt auch für Kosten der Rückbeförderung.


LetMeShip ist berechtigt an den Versender für vom Versender falsch gebuchte Sendungen (falsches Kundenkonto) bei Korrektur der Rechnung eine Umbuchungsgebühr in Höhe von EUR 5,00 zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen.


Die Zahlung ist sofort nach Buchung fällig. Sie wird bei elektronischer Lastschrift innerhalb von 48 Stunden nach dem angegebenen Abholdatum und bei Kreditkarten mit der nächsten allgemeinen Abrechnung vom angegebenen Konto eingezogen.


Eine Zahlung gegen Rechnung ist nur im kaufmännischen Verkehr möglich und erfordert die Eingabe der gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-ID). Wird eine Zahlung gegen Rechnung gewählt, so ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Eine Rechnung gilt als drei Werktage nach Rechnungsdatum zugegangen, es sei denn, der Versender oder Empfänger beweist etwas anderes.


Wird die Rechnungssumme nicht 10 Tage nach Rechnungsstellung und Zugang der Rechnung bezahlt, tritt Zahlungsverzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Die Verzugszinsen betragen im kaufmännischen Verkehr 9 Prozentpunkte und gegenüber Privatpersonen 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.


Der Versender ist verpflichtet, für bestimmte Leistungen des von ihm bezeichneten Unterfrachtführers, wie etwa Abliefernachweise, Adressberichtigung und zusätzliche Handhabung pro Paket, zusätzliche Beträge zu entrichten.

10. Pfand- und Zurückbehaltungsrecht


LetMeShip hat wegen aller durch den Frachtvertrag begründeten sowie wegen unbestrittener Forderungen aus anderen mit dem Versender abgeschlossenen Frachtverträgen ein Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht an den in seiner Verfügungsgewalt befindlichem Gütern oder sonstigen Werten. Das Pfand- und Zurückbehaltungsrecht geht nicht über das gesetzliche Pfand- und Zurückbehaltungsrecht hinaus. An die Stelle der in § 1234 BGB bestimmten Frist von einem Monat tritt eine solche von zwei Wochen.


Ist der Versender in Verzug, so kann LetMeShip nach erfolgter Verkaufsandrohung von den in seinem Besitz befindlichen Gütern eine solche Menge, wie nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zur Befriedigung aller Forderungen erforderlich ist, freihändig verkaufen.

11. Haftung des Versenders


Der Versender haftet für alle unmittelbaren und mittelbaren Schäden, die LetMeShip oder seinen Unterfrachtführern dadurch eintreten, dass der Versender vom Transport ausgeschlossene Sendungen (Ziff. 4) zur Beförderung übergibt oder seinen Mitwirkungspflichten (Ziff. 5) schuldhaft nicht, nicht richtig oder nicht vollständig nachkommt. Die Ersatzpflicht schließt etwaige Bußgelder, Geldstrafen und Kosten zur Rechtsabwehr ein. Im Übrigen haftet der Versender für alle mittelbaren und unmittelbaren Schäden, die durch seine schuldhaften Pflichtverletzungen entstehen, insbesondere bei Verletzung von Pflichten die sich aus diesen AGB ergeben. Die Haftung erstreckt sich auch auf Verhaltensweisen seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und darauf, dass er berechtigt ist, den Transport der Sendungen auszuführen.


Der Versender stellt LetMeShip von Ansprüchen Dritter frei, wenn und soweit solche Ansprüche darauf zurückzuführen sind, dass der Versender seine nach diesen Geschäftsbedingungen bestehenden Pflichten und Obliegenheiten verletzt hat oder Dritte Rechte an der Sendung geltend machen.

12. Haftung von LetMeShip


LetMeShip haftet für den gänzlichen oder teilweisen Verlust oder für Beschädigung der Sendung während des Transports sowie für Überschreitung der Lieferfrist, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen, nach den nachfolgenden Absätzen:


Bei Verträgen mit Unternehmern über die Beförderung einer Sendung ist die Haftung von LetMeShip in Abweichung von § 449 Abs. 1 HGB bei Verlust, Teilverlust oder Beschädigung der Sendung beschränkt auf 2 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Kilogramm Rohgewicht.

Ein Sonderziehungsrecht ist die Rechnungseinheit des Internationalen Währungsfonds. Der Betrag wird in Euro entsprechend dem Wert des Euro gegenüber dem Tag der Übernahme der Sendung zur Beförderung oder an den von den Parteien vereinbarten Tag umgerechnet. Der Wert wird nach der Berechnungsmethode ermittelt, die der Internationale Währungsfonds an dem betreffenden Tag für seine Operationen und Transaktionen anwendet.


Eine Haftung wegen Überschreitung der Lieferfrist ist im unternehmerischen Verkehr auf den dreifachen Betrag der Fracht beschränkt. Bei Briefsendungen und briefähnlichen Sendungen ist die Haftung wegen der Überschreitung der Lieferfrist ausgeschlossen.


Wenn und soweit der vom Versender bezeichnete Unterfrachtführer unter bestimmten Bedingungen das Recht gewährt, den Frachtpreis ganz oder teilweise zurückzuverlangen, so tritt LetMeShip hiermit bereits im Voraus alle diesbezüglichen Ansprüche gegen den Unterfrachtführer an den Versender ab, soweit die vertraglichen oder gesetzlichen Voraussetzungen für den Anspruch vorliegen. Die Bedingungen, unter denen der Unterfrachtführer eine Frachtpreiserstattung gewährt, können bei LetMeShip eingesehen oder den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Unterfrachtführers direkt entnommen werden.

  1. Aramex
  2. EF Express
  3. FedEx
  4. DerKurier
  5. Der Kurier International
  6. DHL national
  7. DHL international
  8. DPD
  9. GEL
  10. GLS
  11. GO!
  12. Hellmann
  13. Hermes
  14. inTime
  15. OBC
  16. Sitra
  17. TNT national
  18. TNT international
  19. time matters
  20. UPS

Die Haftung von LetMeShip für Schäden vom Transport ausgeschlossener Sendungen (Ziff. 4) ist ausgeschlossen. LetMeShip haftet auch nicht für Schäden, die aufgrund unzureichender Verpackung durch den Versender entstanden sind. Des Weiteren ist eine Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch Dritte, höhere Gewalt, Witterungseinflüsse, Schadhaftwerden von Geräten, Einwirkungen anderer Güter, Beschädigungen durch Tiere, natürliche Veränderungen des Transportgutes, schweren Diebstahl oder Raub entstanden sind, es sei denn, dass LetMeShip eine schuldhafte Verursachung des Schadens nachgewiesen wird.


Der Ersatz aller über den direkten Schaden hinaus gehender Schäden, insbesondere für indirekte Schäden und Folgekosten, wie rein wirtschaftliche Verluste, Gewinneinbußen, Verlust von Geschäftsgelegenheiten oder Umsatzverluste sowie Aufwendungen für Ersatzvornahmen sind ausgeschlossen. Daneben bestehen die gesetzlichen Haftungsausschlüsse und Haftungseinschränkungen, wie §§ 425 Abs. 2, 427, 432 S. 2 HGB, Art. 17 Abs. 4, Art. 18 CMR. Ebenso haftet LetMeShip nicht für Schäden durch Überprüfung einer Sendung, soweit diese AGB dies gestatten.


Die Haftungsbefreiungen und/oder Begrenzungen hinsichtlich unmittelbarer oder mittelbarer Schäden gelten nicht, wenn und soweit der Schaden auf einer leichtfertigen oder vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit herrührt oder leichtfertig oder vorsätzlich eine wesentliche vertragliche Pflicht durch LetMeShip verletzt wurde. Wesentliche Pflichten in diesem Sinne sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Versenders schützen, d. h. die Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Versender regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). LetMeShip haftet auch für seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wozu insbesondere die von LetMeShip eingesetzten Unterfrachtführer zählen.


Die Angabe des Sendungswertes gegenüber LetMeShip dient neben der Festlegung des Sicherheitsstandards für den Transport der Sendung nur zur Prüfung der Wertgrenze und für Zollzwecke. Sie stellt weder eine haftungserhöhende Angabe des Wertes der Sendung noch eine Deklaration eines besonderen Interesses des Versenders an der Sendung dar.


Der Versender kann, je nach ausgewählter Versandart, durch Zahlung eines entsprechenden Zusatzentgeltes eine Transportversicherung abschließen oder LetMeShip beauftragen, zu Gunsten des Versenders und auf dessen Rechnung eine entsprechende Versicherung einzudecken. Die Versicherung deckt das Interesse des Versenders an der jeweiligen bedingungsgerechten Sendung gegen die Gefahren des Verlustes und der Beschädigung mit der vereinbarten Versicherungssumme je Sendung. Im Zweifel gelten die Versicherungsbedingungen der jeweiligen Transportunternehme, die über die Multi-User-Plattform LetMeShip eingesehen werden können.

13. Geltendmachung von Ansprüchen


Schadensanzeigen müssen innerhalb der gesetzlichen Fristen und bei gesondert versicherten Sendungen unverzüglich nach Ablieferung schriftlich, per Fax oder E-Mail erfolgen. Der entstandene Schaden ist konkret zu bezeichnen und durch geeignete Dokumente nachzuweisen.


Wird die Sendung nicht abgeliefert, muss die Schadensanzeige unverzüglich erfolgen, sobald das Gut als verloren zu betrachten ist. Das ist der Fall, wenn es weder innerhalb der Lieferfrist, noch innerhalb eines weiteren Zeitraums abgeliefert wird, der der Lieferfrist entspricht, mindestens aber zwanzig Tage, bei einer grenzüberschreitenden Beförderung dreißig Tage beträgt.


Damit LetMeShip einen Schadensersatzanspruch prüfen kann, muss der Versender LetMeShip oder auf Anweisung von LetMeShip den Unterfrachtführern Inhalt, original Versandkartons und Verpackung der Sendung zwecks Inspektion zur Verfügung halten.

14. Abtretung und Aufrechnung


Der Versender ist nicht berechtigt, Ansprüche gegen LetMeShip abzutreten. Gleiches gilt für die Aufrechnung mit Forderungen gegen LetMeShip, es sei denn, diese Forderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.


Soweit LetMeShip dem Versender haftet, tritt der Versender hiermit etwaige diesbezügliche Ansprüche gegen Dritte im Voraus an LetMeShip ab.

15. Verjährung


Alle Ansprüche wegen des Transportes verjähren gem. § 439 HGB bzw. bei grenzüberschreitender Beförderung nach den jeweiligen Übereinkommen (z. B. Art. 32 CMR). Soweit Ansprüche betroffen sind, die nicht den vorstehenden Verjährungsfristen unterliegen, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

16. Datenschutz


LetMeShip gewährleistet, dass die im Zusammenhang mit dem Transport anfallenden personenbezogenen Daten nur im Zusammenhang mit der Abwicklung des Vertragsverhältnisses erhoben, bearbeitet, gespeichert und genutzt werden. LetMeShip ist berechtigt, die Daten an von ihr mit der Durchführung des Auftrags beauftragte Partner zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, um die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis erfüllen zu können. LetMeShip gewährleistet die Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitere Einzelheiten folgen aus der Datenschutzerklärung.


17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand


Für sämtliche sich aus der Inanspruchnahme von LetMeShip resultierenden Streitigkeiten ist das materielle deutsche Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts maßgebend.


Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Hamburg. Soweit gesetzlich Sonderzuweisungen bei Ansprüchen aus Transportverträgen bestehen, gelten die dort genannten Gerichtsstände kumulativ.

18. Salvatorische Klausel


Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Regelung tritt eine solche wirksame Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung bei wirtschaftlicher Betrachtung am nächsten kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken.