AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der ITA Austria Consulting GmbH,
nachfolgend LetMeShip genannt.
Stand August 2015
1. Geltungsbereich
Für alle über die Multi-Carrier-Versandplattform
beauftragten und von LetMeShip erbrachten Leistungen gelten die
gesetzlichen Regelungen sowie einschlägigen internationalen
Abkommen, sofern nicht nachfolgend etwas anderes bestimmt ist.
Bei der Beauftragung von Transportleistungen bedient sich
LetMeShip zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen
namhafter Transportunternehmen (Unterfrachtführer). Soweit in
den von LetMeShip angebotenen Versandarten und den dort angebotenen
konkreten Transportleistungen bestimmte Unterfrachtführer als
Versandpartner ausgewiesen sind, gelten bei dem Transport durch
diese Versandpartner deren Allgemeine Geschäfts- und
Versicherungsbedingungen in der jeweils im Zeitpunkt des Auftrags
geltenden Fassung neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
von LetMeShip. Das Gleiche gilt, soweit LetMeShip in den folgenden
Bestimmungen konkret auf die Geschäftsbedingungen der
Versandpartner verweist. In diesen Fällen haben die
Regelungen, auf die verwiesen wird, Vorrang vor den AGB, wenn und
soweit sie von diesen abweichen.
Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind:
Allgemeine Geschäftsbedingungen/ AGB/ Bedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ITA Austria Consulting GmbH
LetMeShip
ITA Austria Consulting GmbH
Versender/ Kunde
Jeder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, der Let-MeShip mit der Erbringung von Leistungen auf Grundlage der AGB beauftragt oder der auf dem Frachtbrief als Versender ausgewiesen ist.
Empfänger
Jeder Verbraucher oder Unternehmer im Sinne der §§ 13,
14 BGB der Lieferungen auf Grundlage eines zwischen dem Versender
und LetMeShip abgeschlossenen Vertrages auf Grundlage dieser AGB
erhält oder als Empfänger im Frachtbrief vermerkt ist.
Sendung/ Sendungen/ Leistung
Die von LetMeShip oder dem von uns beauftragten Transportunternehmen aufgrund eines zwischen Versender und LetMeShip abgeschlossenen Vertrages zu transportierenden Güter (Pakete, Päckchen, Stückgut, u. a.)
Für die Erbringung besonderer Zusatzleistungen, die mit der
Transportleistung im Zusammenhang stehen, gelten die für diese
Leistungen maßgeblichen Bedingungen und Tarife des jeweiligen
Unterfrachtführers. Als besondere Zusatzleistungen gelten
insbesondere Versicherungen, Transporte bei
Übergrößen, Adresskorrekturen,
Ablieferungsnachweise oder sonstige gesondert beauftragte
Leistungen sowie Zusatzkosten bei falschen Angaben von Gewichten
oder Adressen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von LetMeShip und die
einschlägigen besonderen Bedingungen der
Unterfrachtführer gelten ausschließlich.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern
sind nur gültig, wenn LetMeShip sich mit deren Geltung
ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt hat.
Dem formularmäßigen Hinweis der Vertragspartner auf
eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen widerspricht LetMeShip
hiermit ausdrücklich.
2. Zugang / Registrierung
Die Nutzung für des entgeltlichen Dienstes setzt eine
Registrierung voraus. Der Versender ist verpflichtet, die bei der
Anmeldung abgefragten Daten richtig und vollständig
mitzuteilen. Der Versender erhält nach der Anmeldung eine
Zugangskennung und ein Passwort. Der Versender hat die ihm
zugewiesene Zugangskennung sowie das Passwort vor dem Zugriff durch
Dritte geschützt aufzubewahren.
3. Leistungen von LetMeShip / Vetragsschluss
Die von LetMeShip dem Versender angebotenen Möglichkeiten des Transports (Versandarten) sind auf der Multi-Carrier-Versandplattform einsehbar. Das Gleiche gilt für die von LetMeShip bei der Leistungserbringung eingesetzten Unterfrachtführer.
LetMeShip und ihre Unterfrachtführer sind frei in der Wahl von Transportroute, -mittel und -art, auch unter Abweichung von den Angaben im Frachtbrief. Die über LetMeShip ermittelten Sendungslaufzeiten sind in Arbeitstagen (Montag bis Freitag) angegeben und stellen lediglich Richtwerte dar, es sei denn, eine bestimmte Lieferfrist wird ausdrücklich vereinbart. Zulässige Maße und Gewichte, Preise und Services ergeben sich aus dem vom Versender ausgewählten Leistungsumfang und der Versandart. Weisungen, die nach Übergabe einer Sendung vom Versender erteilt werden, müssen nicht befolgt werden. Die §§ 418 Abs. 1 bis Abs. 5 und 419 BGB finden keine Anwendung.
Der Versender hat die Möglichkeit, kostenlos zusätzliche Dienstleistungen wie die Adressbuchfunktion zur vereinfachten Dateneingabe, die Logbuchfunktion zur täglichen Darstellung der in der Vergangenheit abgewickelten Sendungen und die Packstückfunktion zur vereinfachten Dateneingabe wiederkehrender Verpackungs- und Gewichtsgrößen zu nutzen.
4. Vom Transport ausgeschlossene Sendungen
Vorbehaltlich einer mit dem Versender individuell vereinbarten
Spezial-Zustellung sind vom Transport folgende Sendungen
ausgeschlossen:
- die unter nationale oder internationale Vorschriften über Gefahrgüter (z.B. die IATA) fallen,
- die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Verpackung eine Gefahr für Personen, für andere beförderte Sendungen oder sonstige Sachen darstellen können,
- deren Transport besondere Sicherheitsvorkehrungen oder eine Genehmigung von offizieller Stelle erfordert,
- deren Versendung, Transport oder Lagerung im Absende-, Bestimmungs- oder einem Transitland verboten ist, gegen ein Aus- oder Einfuhrverbot oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verstößt,
- verbotene Gegenstände im Sinne der Anlage zu Verordnung
(EG) Nr. 2320/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 16. Dezember 2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften
für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt (VO (EG) Nr.
2320/2002).
- Zahlungsmittel, Telefonkarten und Prepaid-Karten, geldwerte Dokumente oder begebbare Wertpapiere (z.B. Geld, Kreditkarten, Schecks, Sparbücher, Wechsel, Wertpapiere);
- Gegenstände von außergewöhnlich hohem Wert (z.B. Kunstwerke, Unikate, Antiquitäten, Edelsteine, Edelmetalle, echte Perlen, Briefmarken, Münzen);
- Kraftfahrzeuge aller Art
- lebende Tiere und Pflanzen, Tierkadaver, Körperteile oder sterbliche Überreste von Menschen;
- Betäubungsmittel und Pharmazeutika, Waffen und Explosivstoffe, Lebensmittel und Alkohol, Tiefkühlgut, Tabakwaren;
- Glas, Porzellan etc. sowie empfindliche Elektronik, gebrauchte und beschädigte Güter;
- Mobiltelefone; die zwar selbst nur einen geringen Wert besitzen, durch deren Verlust oder Beschädigung aber hohe Folgeschäden entstehen können (z. B. Datenträger mit sensiblen Informationen);
- Sendungen mit der Frankatur „unfrei“;
- Sendungen mit einem Warenwert von über 5.000,00 €.
Für vom Transport ausgeschlossene Gegenstände kommt
kein wirksamer Frachtvertrag zustande.
Verderbliche oder temperaturempfindliche Güter, die
nicht nach den vorstehenden Bestimmungen vom Transport
ausgeschlossen sind, werden auf Gefahr des Versenders zum Transport
angenommen; eine Spezialhandhabung erfolgt jedoch nicht.
Sendungen, für die eine Zollerklärung erforderlich
ist, sind vom Dokumentenversand ausgeschlossen. Für diese muss
der Warenversand gewählt werden.
LetMeShip ist nicht verpflichtet, eine Sendung daraufhin zu
überprüfen, ob diese vom Transport ausgeschlossene
Gegenstände bzw. verderbliche oder temperaturempfindliche
Güter enthält oder eine Zollerklärung benötigt.
Auch für den Fall, dass der Absender die Sendung mit einem
entsprechenden Hinweis auf einen vom Transport ausgeschlossenen
Gegenstand, verderbliche bzw. temperaturanfällig Güter
oder die eine Zollerklärung erfordernde Sendung versieht, kann
er keine Rechte gegen LetMeShip geltend machen.
5. Pflichten des Versenders
Abholung/Bereithaltung
Der Versender ist verpflichtet, zur vertraglich vereinbarten
oder von LetMeShip avisierten Abholzeit selbst oder durch Dritte
die Sendung versandfertig bereitzuhalten und an einem leicht
zugänglichen Ort zu übergeben. Die Sendung muss
insbesondere nach Anzahl, Gewicht und Abmessung in verpacktem
Zustand den gegenüber LetMeShip gemachten Angaben entsprechen
und darf kein vom Transport ausgeschlossener Gegen-stand im Sinne
von Ziffer 4 sein. Bei Abweichungen ist der Versender LetMeShip zur
Zahlung eventuell entstehen-der Mehrkosten verpflichtet. Der
Versender wird die Sendungen so verpacken, dass sie vor Verlust
oder Beschädi-gungen geschützt sind und dass auch an
Sendungen Dritter beim Transport keine Schäden entstehen. Die
§§ 410, 411 HGB sind zu beachten.
Ausfüllen des Frachtbriefes
Der Versender erhält entweder einen ausgefüllten Frachtbrief als PDF-Datei nach Erhalt der Auftragsbestätigung oder durch den Unterfrachtführer bei Abholung der Sendung. Im letzteren Fall hat der Ver-sender den Frachtbrief auszufüllen und zu unterschreiben. Die Angaben im Frachtbrief müssen dabei mit den ge-genüber LetMeShip elektronisch gemachten Angaben unbedingt übereinstimmen, damit der Frachtauftrag ord-nungsgemäß durchgeführt werden kann. Bei Abweichungen sind die gegenüber LetMeShip elektronisch gemach-ten Angaben maßgeblich. Aus Abweichungen resultierende Mehrkosten trägt der Versender. In jedem Falle ist der Versender verpflichtet, in das Feld "Kundennummer" die Kundennummer von LetMeShip einzutragen.
Anschrift
Die Anschrift des Empfängers ist in Übereinstimmung
mit der üblichen Schreibweise im Bestimmungs-land, im
Transportauftrag, auf dem Frachtbrief und der Sendung anzugeben;
Sendungen, für die nur ein Postfach, eine Paketstation oder
ähnliches Depot angegeben ist, werden nicht befördert.
Verpackung/Kennzeichnung
Der Versender ist verpflichtet, die Sendung in einer
geschlossenen und stabilen Ver-packung zu übergeben, die
für den konkreten Inhalt und den vereinbarten Transport
geeignet ist, und die, wenn der Versender nicht Verbraucher ist,
den geltenden Verpackungsvorschriften sowie der allgemeinen
Handelsübung entspricht. Die Sendung muss vom Versender
ordnungsgemäß und eindeutig gekennzeichnet werden
(Hinweise auf davon ausgehende Gefahren, Zerbrechlichkeit,
Schadensgeneigtheit etc.). Soweit erforderlich, hat der Absender
auf der Sendung ausreichend und richtig ausgefüllte Aufkleber,
auch mit der Adresse des Empfängers, deutlich sichtbar
aufzubringen. Die Sendungen sind so zu kennzeichnen, dass eine
eindeutige Identifikation des Absenders und Empfängers gegeben
ist.
Der Versender verpflichtet sich, LetMeShip und ihre
Unterfrachtführer über alle besonderen, nicht
offensichtlichen Eigenschaften der Sendung in Kenntnis zu setzen,
die geeignet sind, erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der
Dienstleistung zu haben.
Zollformalitäten
Der Versender ermächtigt den von LetMeShip beauftragten
Unterfrachtführer zur Durchführung der
Zollformalitäten. Der Versender hat dem Frachtbrief alle im
Einzelfall benötigten Dokumente und Informationen
beizufügen und garantiert, dass er alle geltenden
Zollvorschriften eingehalten hat. LetMeShip und ihre
Unterfracht-führer sind nicht verpflichtet, die Angaben des
Versenders auf ihre Richtigkeit zu überprüfen; sie haften
unter keinen Umständen für ein Handeln oder Unterlassen
des Versenders oder der Zollbehörden.
6. Nichtannahme und Aussetzung des Transportes
LetMeShip behält sich und ihren Unterfrachtführern das
Recht vor, Sendungen, die vom Transport ausgeschlossen, nicht zum
Transport geeignet, nicht ausreichend für den Transport
bezeichnet / verpackt sind oder nicht mit den er-forderlichen
Dokumenten ausgestattet sind, vom Transport auszuschließen,
ihren Transport einzustellen und/oder diese an amtliche Stellen
herauszugeben. Dies gilt auch für Sendungen, deren Inhalt oder
Verpackung die Sicher-heit von Personen oder Transportmitteln
gefährdet oder andere Transportgüter beschädigen
könnte.
Werden LetMeShip oder ihren Unterfrachtführern Sendungen
übergeben, die gemäß Ziffer 4 vom Transport
ausgeschlossen sind, so erfolgt der Transport mangels eines
wirksamen Frachtvertrages auf alleiniges Risiko des Versenders.
Insbesondere gibt LetMeShip die allgemeine
Sicherheitserklärung gem. VO (EG) Nr. 2320/2002 Anhang 6.4
hinsichtlich der Unbedenklichkeit des Transportguts gegenüber
Luftfrachtbeförderungsunternehmen oder Reglementierten
Beauftragten ausschließlich auf Basis der vom Versender
abgegebenen Auskunft ab.
Das gleiche gilt, wenn der Versender seine Pflichten
gemäß Ziffer 6 verletzt hat.
Der Versender hat den aus Verstößen entstehenden
Schaden zu ersetzen und stellt LetMeShip und ihre
Unterfrachtführer von jeder diesbezüglichen Haftpflicht
gegenüber Dritten frei.
Der Versender steht dafür ein dafür, dass er zur
Aufgabe der Sendung berechtigt ist.
7. Inspektions- und Korrekturrecht
LetMeShip, ihre Unterfrachtführer, Reglementierte
Beauftragte im Sinne der VO (EG) Nr. 2320/2002 und jede staat-liche
Behörde, insbesondere die Zollbehörden, sind
ermächtigt, aber nicht verpflichtet, die übergebenen
Sendun-gen zu öffnen und zu untersuchen, wenn hieran ein
berechtigtes Interesse besteht oder Gefahr im Verzug ist.
Let-MeShip behält sich das Recht vor, festgestellte Gewichts-
oder Volumenabweichungen im Frachtbrief zu korrigieren. Die
alleinige Haftung des Versenders für die Richtigkeit seiner
Erklärungen bleibt unberührt.
8. Zustellung
Die Ablieferung der Sendung erfolgt mit befreiender Wirkung für LetMeShip an jede im Geschäft oder Haushalt des Empfängers an der im Auftrag angegebenen Empfangsadresse anwesende Person, bei der keine begründeten Zweifel an deren Empfangsberechtigung bestehen. Sendungen an Empfänger in Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Krankenhäuser) können an eine von der Leitung der Einrichtung mit dem Empfang von Sendungen beauftragte Person/Stelle zugestellt werden.
Die ordnungsgemäße Zustellung kann auch mit der digitalisierten Unterschrift des Empfängers und deren Repro-duktion nachgewiesen werden. Diese Unterschrift soll die gleiche Gültigkeit wie eine herkömmliche Unterschrift auf Papier haben.
Ist die Ablieferung der Sendung aus nicht von LetMeShip zu vertretenden Gründen nicht möglich, so gilt die Sendung als unzustellbar. Unzustellbare Sendungen werden auf Kosten des Versenders an ihn zurückbefördert. Rück-beförderungen in das Ausland erfolgen nicht. Kann eine unzustellbare Sendung nicht an den Versender zurückge-geben werden, ist LetMeShip zur Öffnung berechtigt. Nimmt der Versender die Rücksendung nicht an oder ist eine Rückgabe der Sendung aus anderen Gründen nicht möglich, kann LetMeShip die Sendung verwerten, vernichten oder veräußern. Der Versender hat alle mit der Rücksendung, Entsorgung oder durch mehrere Anlieferungsversu-che entstehende Kosten zu tragen.
Grundsätzlich werden Samstags-, Sonntags- sowie Feiertagsabholungen und -zustellungen nicht angeboten. Auf besonderen Wunsch des Versenders und ohne dass ein Anspruch darauf besteht, können diese Abholungen und Zustellungen gegen Aufpreis durchgeführt werden.
Eine Zustellung per Nachnahme ist ausgeschlossen.
9. Preise / Zahlungsbedingungen / Zusatzleistungen und -kosten
Grundlage für die von LetMeShip berechneten und genannten Transportpreise sind die Angaben des Versenders. Bei festgestellter Unrichtigkeit kann der endgültig zu zahlende Preis hiervon abweichen. Der anzuwendende Tarif ergibt sich dabei aus der am Buchungstag gültigen Preisliste des jeweils vom Versender bezeichneten Unterfrachtführers. Mangelnde Verfügbarkeit von Transportkapazitäten des beauftragten Transportunternehmens kann zu Preisänderungen führen. Durch unrichtige Angaben des Versenders entstandener Mehraufwand ist vom Versender zu tragen. Der Versender stellt LetMeShip von Ansprüchen der Unterfrachtführer wegen des entstandenen Mehraufwandes frei.
In den Preisen nicht enthalten sind hoheitliche Gebühren, Zölle, Steuern und andere Abgaben. Der Versender hat LetMeShip darüber hinaus sämtliche Kosten zu erstatten, die aus Anlass der Beförderung der Sendung in seinem Interesse entstehen oder verauslagt werden. Dies gilt auch für Kosten der Rückbeförderung.
LetMeShip ist berechtigt an den Versender für vom Versender falsch gebuchte Sendungen (falsches Kundenkonto) bei Korrektur der Rechnung eine Umbuchungsgebühr in Höhe von EUR 5,00 zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen.
Die Zahlung ist sofort nach Buchung fällig. Sie wird bei elektronischer Lastschrift innerhalb von 48 Stunden nach dem angegebenen Abholdatum und bei Kreditkarten mit der nächsten allgemeinen Abrechnung vom angegebenen Konto eingezogen.
Eine Zahlung gegen Rechnung ist nur im kaufmännischen
Verkehr möglich und erfordert die Eingabe der gültigen
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-ID). Wird eine Zahlung
gegen Rechnung gewählt, so ist der Rechnungsbetrag innerhalb
von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Eine Rechnung gilt als
drei Werktage nach Rechnungsdatum zugegangen, es sei denn, der
Versender oder Empfänger beweist etwas anderes.
Wird die Rechnungssumme nicht 10 Tage nach Rechnungsstellung und Zugang der Rechnung bezahlt, tritt Zahlungsverzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Die Verzugszinsen betragen im kaufmännischen Verkehr 9 Prozentpunkte und gegenüber Privatpersonen 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.
Der Versender ist verpflichtet, für bestimmte Leistungen
des von ihm bezeichneten Unterfrachtführers, wie etwa
Abliefernachweise, Adressberichtigung und zusätzliche
Handhabung pro Paket, zusätzliche Beträge zu entrichten.
10. Pfand- und Zurückbehaltungsrecht
LetMeShip hat wegen aller durch den Frachtvertrag begründeten sowie wegen unbestrittener Forderungen aus anderen mit dem Versender abgeschlossenen Frachtverträgen ein Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht an den in seiner Verfügungsgewalt befindlichem Gütern oder sonstigen Werten. Das Pfand- und Zurückbehaltungsrecht geht nicht über das gesetzliche Pfand- und Zurückbehaltungsrecht hinaus. An die Stelle der in § 1234 BGB bestimmten Frist von einem Monat tritt eine solche von zwei Wochen.
Ist der Versender in Verzug, so kann LetMeShip nach erfolgter
Verkaufsandrohung von den in seinem Besitz befindlichen Gütern
eine solche Menge, wie nach seinem pflichtgemäßen
Ermessen zur Befriedigung aller Forderungen erforderlich ist,
freihändig verkaufen.
11. Haftung des Versenders
Der Versender haftet für alle unmittelbaren und mittelbaren
Schäden, die LetMeShip oder seinen Unterfrachtführern
dadurch eintreten, dass der Versender vom Transport ausgeschlossene
Sendungen (Ziff. 4) zur Beförderung übergibt oder seinen
Mitwirkungspflichten (Ziff. 5) schuldhaft nicht, nicht richtig oder
nicht vollständig nachkommt. Die Ersatzpflicht schließt
etwaige Bußgelder, Geldstrafen und Kosten zur Rechtsabwehr
ein. Im Übrigen haftet der Versender für alle mittelbaren
und unmittelbaren Schäden, die durch seine schuldhaften
Pflichtverletzungen entstehen, insbesondere bei Verletzung von
Pflichten die sich aus diesen AGB ergeben. Die Haftung erstreckt
sich auch auf Verhaltensweisen seiner Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen und darauf, dass er berechtigt ist, den
Transport der Sendungen auszuführen.
Der Versender stellt LetMeShip von Ansprüchen Dritter frei,
wenn und soweit solche Ansprüche darauf
zurückzuführen sind, dass der Versender seine nach diesen
Geschäftsbedingungen bestehenden Pflichten und Obliegenheiten
verletzt hat oder Dritte Rechte an der Sendung geltend machen.
12. Haftung von LetMeShip
LetMeShip haftet für den gänzlichen oder teilweisen Verlust oder für Beschädigung der Sendung während des Transports sowie für Überschreitung der Lieferfrist, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen, nach den nachfolgenden Absätzen:
Bei Verträgen mit Unternehmern über die
Beförderung einer Sendung ist die Haftung von LetMeShip in
Abweichung von § 449 Abs. 1 HGB bei Verlust, Teilverlust oder
Beschädigung der Sendung
beschränkt auf 2
Sonderziehungsrechte (SZR) pro Kilogramm Rohgewicht.
Ein Sonderziehungsrecht ist die Rechnungseinheit des Internationalen Währungsfonds. Der Betrag wird in Euro entsprechend dem Wert des Euro gegenüber dem Tag der Übernahme der Sendung zur Beförderung oder an den von den Parteien vereinbarten Tag umgerechnet. Der Wert wird nach der Berechnungsmethode ermittelt, die der Internationale Währungsfonds an dem betreffenden Tag für seine Operationen und Transaktionen anwendet.
Eine Haftung wegen Überschreitung der Lieferfrist ist im unternehmerischen Verkehr auf den dreifachen Betrag der Fracht beschränkt. Bei Briefsendungen und briefähnlichen Sendungen ist die Haftung wegen der Überschreitung der Lieferfrist ausgeschlossen.
Wenn und soweit der vom Versender bezeichnete
Unterfrachtführer unter bestimmten Bedingungen das Recht
gewährt, den Frachtpreis ganz oder teilweise
zurückzuverlangen, so tritt LetMeShip hiermit bereits im
Voraus alle diesbezüglichen Ansprüche gegen den
Unterfrachtführer an den Versender ab, soweit die
vertraglichen oder gesetzlichen Voraussetzungen für den
Anspruch vorliegen. Die Bedingungen, unter denen der
Unterfrachtführer eine Frachtpreiserstattung gewährt,
können bei LetMeShip eingesehen oder den
Geschäftsbedingungen des jeweiligen Unterfrachtführers
direkt entnommen werden.
- Aramex
- EF Express
-
FedEx
- DerKurier
-
Der
Kurier International
- DHL national
-
DHL
international
-
DPD
- GEL
-
GLS
- GO!
-
Hellmann
- Hermes
- inTime
- OBC
- Sitra
-
TNT
national
- TNT international
- time matters
- UPS
Die Haftung von LetMeShip für Schäden vom Transport ausgeschlossener Sendungen (Ziff. 4) ist ausgeschlossen. LetMeShip haftet auch nicht für Schäden, die aufgrund unzureichender Verpackung durch den Versender entstanden sind. Des Weiteren ist eine Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch Dritte, höhere Gewalt, Witterungseinflüsse, Schadhaftwerden von Geräten, Einwirkungen anderer Güter, Beschädigungen durch Tiere, natürliche Veränderungen des Transportgutes, schweren Diebstahl oder Raub entstanden sind, es sei denn, dass LetMeShip eine schuldhafte Verursachung des Schadens nachgewiesen wird.
Der Ersatz aller über den direkten Schaden hinaus gehender
Schäden, insbesondere für indirekte Schäden und
Folgekosten, wie rein wirtschaftliche Verluste,
Gewinneinbußen, Verlust von Geschäftsgelegenheiten oder
Umsatzverluste sowie Aufwendungen für Ersatzvornahmen sind
ausgeschlossen. Daneben bestehen die gesetzlichen
Haftungsausschlüsse und Haftungseinschränkungen, wie
§§ 425 Abs. 2, 427, 432 S. 2 HGB, Art. 17 Abs. 4, Art. 18
CMR. Ebenso haftet LetMeShip nicht für Schäden durch
Überprüfung einer Sendung, soweit diese AGB dies
gestatten.
Die Haftungsbefreiungen und/oder Begrenzungen hinsichtlich
unmittelbarer oder mittelbarer Schäden gelten nicht, wenn und
soweit der Schaden auf einer leichtfertigen oder vorsätzlichen
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
herrührt oder leichtfertig oder vorsätzlich eine
wesentliche vertragliche Pflicht durch LetMeShip verletzt wurde.
Wesentliche Pflichten in diesem Sinne sind solche Verpflichtungen,
die vertragswesentliche Rechtspositionen des Versenders
schützen, d. h. die Durchführung des Vertrages
überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der
Versender regelmäßig vertraut und vertrauen darf
(Kardinalpflichten). LetMeShip haftet auch für seine
gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wozu
insbesondere die von LetMeShip eingesetzten Unterfrachtführer
zählen.
Die Angabe des Sendungswertes gegenüber LetMeShip dient neben der Festlegung des Sicherheitsstandards für den Transport der Sendung nur zur Prüfung der Wertgrenze und für Zollzwecke. Sie stellt weder eine haftungserhöhende Angabe des Wertes der Sendung noch eine Deklaration eines besonderen Interesses des Versenders an der Sendung dar.
Der Versender kann, je nach ausgewählter Versandart, durch
Zahlung eines entsprechenden Zusatzentgeltes eine
Transportversicherung abschließen oder LetMeShip beauftragen,
zu Gunsten des Versenders und auf dessen Rechnung eine
entsprechende Versicherung einzudecken. Die Versicherung deckt das
Interesse des Versenders an der jeweiligen bedingungsgerechten
Sendung gegen die Gefahren des Verlustes und der Beschädigung
mit der vereinbarten Versicherungssumme je Sendung. Im Zweifel
gelten die Versicherungsbedingungen der jeweiligen
Transportunternehme, die über die Multi-User-Plattform
LetMeShip eingesehen werden können.
13. Geltendmachung von Ansprüchen
Schadensanzeigen müssen innerhalb der gesetzlichen Fristen und bei gesondert versicherten Sendungen unverzüglich nach Ablieferung schriftlich, per Fax oder E-Mail erfolgen. Der entstandene Schaden ist konkret zu bezeichnen und durch geeignete Dokumente nachzuweisen.
Wird die Sendung nicht abgeliefert, muss die Schadensanzeige
unverzüglich erfolgen, sobald das Gut als verloren zu
betrachten ist. Das ist der Fall, wenn es weder innerhalb der
Lieferfrist, noch innerhalb eines weiteren Zeitraums abgeliefert
wird, der der Lieferfrist entspricht, mindestens aber zwanzig Tage,
bei einer grenzüberschreitenden Beförderung dreißig
Tage beträgt.
Damit LetMeShip einen Schadensersatzanspruch prüfen kann,
muss der Versender LetMeShip oder auf Anweisung von LetMeShip den
Unterfrachtführern Inhalt, original Versandkartons und
Verpackung der Sendung zwecks Inspektion zur Verfügung halten.
14. Abtretung und Aufrechnung
Der Versender ist nicht berechtigt, Ansprüche gegen LetMeShip abzutreten. Gleiches gilt für die Aufrechnung mit Forderungen gegen LetMeShip, es sei denn, diese Forderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Soweit LetMeShip dem Versender haftet, tritt der Versender
hiermit etwaige diesbezügliche Ansprüche gegen Dritte im
Voraus an LetMeShip ab.
15. Verjährung
Alle Ansprüche wegen des Transportes verjähren gem.
§ 439 HGB bzw. bei grenzüberschreitender Beförderung
nach den jeweiligen Übereinkommen (z. B. Art. 32 CMR). Soweit
Ansprüche betroffen sind, die nicht den vorstehenden
Verjährungsfristen unterliegen, gelten die gesetzlichen
Verjährungsfristen.
16. Datenschutz
LetMeShip gewährleistet, dass die im Zusammenhang mit dem
Transport anfallenden personenbezogenen Daten nur im Zusammenhang
mit der Abwicklung des Vertragsverhältnisses erhoben,
bearbeitet, gespeichert und genutzt werden. LetMeShip ist
berechtigt, die Daten an von ihr mit der Durchführung des
Auftrags beauftragte Partner zu übermitteln, soweit dies
notwendig ist, um die Rechte und Pflichten aus dem
Vertragsverhältnis erfüllen zu können. LetMeShip
gewährleistet die Einhaltung der geltenden
datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitere Einzelheiten folgen
aus der
Datenschutzerklärung.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für sämtliche sich aus der Inanspruchnahme von LetMeShip resultierenden Streitigkeiten ist das materielle deutsche Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts maßgebend.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen ist Hamburg. Soweit gesetzlich
Sonderzuweisungen bei Ansprüchen aus Transportverträgen
bestehen, gelten die dort genannten Gerichtsstände kumulativ.
18. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Regelung tritt eine solche wirksame Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung bei wirtschaftlicher Betrachtung am nächsten kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken.